Kategorie Archiv: Bekanntmachungen

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Mikrozensus 2024: 50.000 Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen

Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik

Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Die kleine Volkszählung ermittelt im Gegensatz zum Zensus Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bisher haben rund 70.000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Über die Hälfte der Befragten antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Etwa 50.000 Personen werden noch bis Jahresende vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern 120.000 Personen auskunftspflichtig.

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 120 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:
So zeigen die Zahlen wie sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 121/2024/42/A vom 10.05.2024).
Informationen zur Beschäftigungssituation zeigen, wie sich der Anteil an Homeoffice bei Beschäftigten verändert (siehe Pressemitteilung 127/2024/42/1 vom 16.05.2024).
Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

Weitere Informationen zum Mikrozensus erhalten Sie auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter: Mikrozensus (bayern.de)

 

Hinweise:

Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.
Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.
Seit Jahresbeginn sind in etwa 70 000 der insgesamt 120 000 für den Mikrozensus 2024 zu befragenden Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Rund die Hälfte der Befragten beantwortete die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten wählte den Weg der Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet immer seltener Anwendung.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich
die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden: Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben. Im Juni 2024 starteten die Veröffentlichungen der Zensusergebnisse für Bayern mit der Pressekonferenz in Fürth (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm173/index.html). Es folgten weitere Regionalkonferenzen in allen bayerischen Regierungsbezirken (siehe Terminreihe: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm181/index.html)
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit ein Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.

Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ein Erklärvideo zeigt alle Informationen zum Mikrozensus im Videoformat: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

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Rathaus bleibt am 16.08.2024 geschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Sie darauf hinweisen, dass das Rathaus am Freitag, den 16.08.2024 (Brückentag) geschlossen bleiben wird. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind an diesem Tag nicht zu erreichen.

Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen recht herzlich!

Obertrubach, den 12.08.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Gemeinderatssitzung am 31.07.2024

Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Obertrubacher Gemeinderates findet am Mittwoch, den 31.07.2024 um 19:00 Uhr im Schulungsraum des Geschwander Feuerwehrhauses (Geschwand 119, 91286 Obertrubach) statt.

 

Tagesordnung

I.     Öffentliche Sitzung

1       Genehmigung der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 03.07.2024

2       Bericht des ersten Bürgermeisters

3       Bau- und Grundstücksangelegenheiten

3.1    Bauleitplanung des Marktes Gößweinstein, Stellungnahme der Gemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Erlass eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan “Kleingesee – Hausäcker” im Bereich der Ortschaft Kleingesee

3.2    Bauleitplanung des Marktes Gößweinstein, Stellungnahme der Gemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich der Ortschaft Stadelhofen

3.3    Antrag auf Genehmigung der Erweiterung, des Umbaus und der Modernisierung einer Beherbergungsstätte auf den Anwesen Hundsdorf 13 und 15 (Grundstücke Flur-Nummern 248, 248/6 und 250, Gemarkung Wolfsberg, Gemeindeteil Hundsdorf)

3.4    Antrag auf Genehmigung des Umbaus der Dachgeschosswohnung inkl. Einbau von Dachgauben und einer Dachterrasse und des Umbaus des Obergeschosses in Wohn- und Büroräume sowie der Tektur zur Umnutzung der Lagerräume im Obergeschoss in ein Appartement am Anwesen Hundsdorf 15 (Grundstück Flur-Nummer 250, Gemarkung Wolfsberg, Gemeindeteil Hundsdorf)

3.5    Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer Stützmauer am Anwesen Geschwand-Wirtswiese 6 (Grundstück Flur-Nummer 52/28, Gemarkung Geschwand, Gemeindeteil Geschwand)

3.6    Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für eine Garage mit Doppelcarport auf dem Anwesen Kapellenweg 9 (Grundstück Flur-Nummer 126/1, Gemarkung Obertrubach, Gemeindeteil Obertrubach)

3.7    Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Anwesen Bärnfels-Pottensteiner Weg 9 (Grundstück Flur-Nummer 804/6, Gemarkung Kleingesee, Gemeindeteil Bärnfels)

3.8    Errichtung eines Buswartehäuschens auf dem Grundstück Flur-Nummer 731/1, Gemarkung Kleingesee (Gemeindeteil Bärnfels)

4       Verwaltungsorganisation und Öffentlichkeitsarbeit – Nutzung einer GemeindeApp

5       Sonstiges

 

II.     Nicht-öffentliche Sitzung

 

Obertrubach, den 25.07.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Arbeiten am Mobilfunkmast nahe Obertrubach ab dem 22.07.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Fa. Telekom plant in der Kalenderwoche 30/2024 (von Montag, den 22.07. bis Freitag, den 26.07.2024) den Antennenträger am Standort “NY1372_Obertrubach 1” nordöstlich der Ortschaft Obertrubach zu erweitern, um ihn fit für die Zukunft zu machen.  

In der Mitteilung der Fa. Telekom heißt es weiter: “Wir werden den Standort technologisch auf die neueste Antennen- und Systemtechnik umrüsten, um dadurch unseren Kunden auch weiterhin das beste Netz zur Verfügung zu stellen. So werden wir nach dem erfolgten Umbau Ihren Bürgerinnen und Bürgern sowohl 2G, 4G als auch 5G anbieten können. Es kann sein, dass Sie und die Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit nicht über das Mobiltelefon telefonieren oder angerufen werden können. Falls die betroffenen Mobiltelefone in dieser Zeit im WLAN eingebucht sind, werden Sie wahrscheinlich gar nichts von unseren Arbeiten merken.”

Bei Fragen oder Problemen von Bürgern hilft der Kundenservice der Fa. Telekom unter der Rufnummer 0800 330 2202 oder online unter https://www.telekom.de/kontakt gerne weiter.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Obertrubach, den 17.07.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Ausweises und Reisepasses!

Die Gemeindeverwaltung rät den Bürgerinnen und Bürgern, die Gültigkeit ihres Personalausweises, ihres Reisepasses oder von Kinderausweisen zu Jahresbeginn oder frühzeitig vor Auslandsreisen zu überprüfen. Reisepässe sowie Personalausweise können nicht verlängert werden, sondern sind neu zu beantragen. Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei beträgt in der Regel drei bis vier Wochen, in der Hauptreisezeit kann sich diese noch verlängern. Eine rechtzeitige Beantragung der Dokumente erscheint also in jedem Falle ratsam!

  • Bearbeitungszeit für Ausweisdokumente: Die Fertigstellung eines Personalausweises dauert etwa drei bis vier Wochen, die eines Reisepasses nochmals länger. Es können auch vorläufige Dokumente in Frage kommen.
  • Ausweise für Kinder: Seit Anfang dieses Jahres werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Als Alternativen stehen die gleichen Ausweisdokumente wie für Erwachsene zur Verfügung: Personalausweis oder Reisepass.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des gemeindlichen Bürgeramtes gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie zudem im Bayernportal, dem Verwaltungsportal des Freistaates Bayern.

Obertrubach, den 18.06.2024
Gemeinde Obertrubach

Markus Grüner
Erster Bürgermeister

 

(Quelle des Beitragsbildes: Bundesministerium des Inneren)

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