Kategorie Archiv: Aktuelles

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Bekanntmachung der öffentl. Auslegung des ISEK und der VU

Städtebauförderung in Obertrubach;
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchungen
Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m.  § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Obertrubach hat in den vergangenen Jahren das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen erstellen lassen. Mit der Durchführung wurde das Büro Planwerk in Nürnberg, die BFS+ GmbH in Bamberg und das Büro Team 4 in Nürnberg beauftragt.

Der Gemeinderat von Obertrubach hat am 14.09.2022 den Bericht zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept und den Vorbereitenden Untersuchungen gebilligt und das Beteiligungsverfahren nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Unterlagen in der Fassung vom 29.09.2022 liegen von Montag, den 10.10.2022 bis einschließlich Freitag, den 11.11.2022 zu den üblichen Dienststunden oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach, Bürgeramt im Erdgeschoss) zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Außerdem sind die Unterlagen ab 10.10.2022 auf dieser Homepage abrufbar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 4a Absatz 4 Satz 2 BauGB.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu den Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Obertrubach
Obertrubach, den 29.09.2022

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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Sechste Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes “Anger II”

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  • Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Geschwand – Anger
  • Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Anger II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung vom 06.04.2022 die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan “Anger II” sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl.-Nrn. 213/44, 253/2, 253/14 sowie 254, jeweils Gemarkung Geschwand. Er befindet sich südlich des Gewerbegebiets Anger.

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem u. s. Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel der Planung ist es, ein Sondergebiet für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes, für Ferienhütten und einen Zeltplatz auszuweisen.

Die Vorentwürfe liegen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit von Montag, den 10.10.2022 bis einschließlich Freitag, den 11.11.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Vorentwürfe mit Begründung finden Sie auch hier:

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Obertrubach, den 30.09.2022
Gemeinde Obertrubach

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister

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ZVW Betzensteingruppe – Chlorung des Trinkwassers in Obertrubach und Neudorf

Abkochanordnung und Chlorung Ihres Trinkwassers
Im Rahmen von Routineprüfungen des Trinkwassers wurden in der öffentlichen Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe an Probeentnahmepunkten coliforme Keime und Enterokokken festgestellt. Das Wasser entspricht damit nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Das Gesundheitsamt Forchheim erlässt daher eine Abkochanordnung für Leitungswasser auf Teile des Landkreises Forchheim. Die Abkochanordnung betrifft folgende Gemeindeteile:
1) Lilling, Lillinger Höhe und Sollenberg der Stadt Gräfenberg
2) Kemmathen und Wölfersdorf des Marktes Hiltpoltstein

Seitens des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe wurden sofort Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen nehmen jedoch Zeit in Anspruch, deshalb befolgen Sie
bitte unbedingt die folgenden Anweisungen:
• das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
• Leitungswasser nur abgekocht trinken
• für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser verwenden
• für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Die Gemeinden werden über einen Aushang und der Veröffentlichung auf deren Homepage gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über die Abkochanordnung zu informieren.

Der Zweckverband wird als Sofortmaßnahme eine Desinfektion des Trinkwassers vornehmen. Dem Trinkwasser wird bei der Desinfektion die nach der Trinkwasserverordnung zulässige Menge an Chlor zugegeben. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die eingesetzte Chlorkonzentration zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung führen kann. Sollten Sie eine technische Anlage betreiben, die mit Trinkwasser betrieben wird, bitten wir Sie mit dem Hersteller zu klären, ob Chlor in dieser Anlage verwendet werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.

Die von der Chlordesinfektion betroffenen Gemeindeteile sind:
1) Münchs, Reipertsgesee und Stierberg (Stadt Betzenstein)
2) Lilling, Lillinger Höhe und Sollenberg (Stadt Gräfenberg)
3) Hiltpoltstein, Almos, Großenohe, Kappel, Kemmathen, Möchs, Schossaritz, Spießmühle und Wölfersdorf (Markt Hiltpoltstein)
4) Obertrubach und Neudorf (Gemeinde Obertrubach)
5) Strahlenfels und Wildenfels (Gemeinde Simmelsdorf)

Der ZVW Betzensteingruppe informiert Sie tagesaktuell auf seiner Homepage www.zvw-betzensteingruppe.de und über die örtlichen Tageszeitungen, sobald das Trinkwasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann.

Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Betzensteingruppe unter der Telefonnummer 0 92 44 / 98 28 33 – 0 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe

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Straßenbeleuchtung in der Gemeinde wird energieeffizienter und klimaschonender

Weitere 197 Leuchten wurden auf moderne LED-Technik umgestellt

Obertrubach – Die Gemeinde Obertrubach hat die Straßenbeleuchtung größtenteils auf moderne und sparsame LED-Technik umgestellt. Die Bayernwerk Netz GmbH (Bayernwerk) hat die konventionellen Lampen ausgebaut und dafür moderne, hocheffiziente LED (Licht emittierende Dioden) eingebaut.

Am Mittwoch, den 10.08.2022 haben Obertrubachs erster Bürgermeister Markus Grüner (CSU) und Ralf Schwarz, Kommunalbetreuer Bayernwerk Netz GmbH, das Ende der diesjährigen Umrüstung und damit den Startschuss des Betriebs der neuen LED-Straßenbeleuchtung gegeben.

„Das ist eine Investition in den Klimaschutz“, informierte Bayernwerk Kommunalbetreuer Ralf Schwarz: „Durch die Umrüstung werden jährlich rund 54.700 Kilowattstunden Strom gespart.“ Dadurch reduziert sich der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) um rund 32,3 Tonnen, wenn man den aktuellen bundesdeutschen Strommix für die Berechnung zugrunde legt. In Obertrubach hat das Bayernwerk 197 Brennstellen umgerüstet; 173 Leuchten auf vorhandenen Masten und 24 Leuchten erhielten LED-Einsätze in das bestehende Leuchtgehäuse. Die Kosten für die Modernisierungsmaßnahme belaufen sich auf rund 74.000 Euro. Nachdem die Gemeinde frühzeitig den Umrüstungsauftrag erteilt hat, konnten die Leuchtmittel zu günstigen Preisen beschafft werden. Förderung in Höhe von bis zu 23.000 Euro erhält sie dabei durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Bereits in den vorangegangenen Jahren hat die Gemeinde begonnen, ihre Straßenbeleuchtung schrittweise auf LED-Technologie umzustellen. Nach der nun durchgeführten Umrüstung erstrahlen etwa 360 der rund 400 Leuchten im Gemeindegebiet durch LEDs.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Markus Grüner lobte das Engagement des bayerischen Energieunternehmens: „Neben dem aktiven Beitrag zum Klimaschutz ist gerade in der aktuellen Energiekrise jedes eingesparte Kilowatt wichtig.“ Das Bayernwerk ist bundesweit führend in der Umrüstung öffentlicher Beleuchtung auf LED. „Wir beraten auch Kommunen, Geschäfts- und Privatkunden, wie sie bei der Beleuchtung bares Geld sparen und die Umwelt entlasten können“, informierte Kommunalbetreuer Ralf Schwarz, „weil uns auch die Lebensqualität der nächsten Generationen am Herzen liegt.“ Klimaschutz sei eine der größten Herausforderungen. Hierfür seien alle gefordert, betonten Grüner und Schwarz.

 

Schön sparsam und lange haltbar
LED sind die energiesparende und langlebige Antwort auf die Anforderungen an zeitgemäße Straßenbeleuchtungssysteme. Bereits innerhalb weniger Jahre rechnet sich die Investition in den Austausch konventioneller Leuchtmittel durch moderne LED: Sie brauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom bei vergleichbarer Helligkeit und halten um ein Vielfaches länger. Während herkömmliche Lampen für die Straßenbeleuchtung bereits nach rund 15.000 Betriebsstunden zu Ausfällen neigen, halten Leuchtdioden (LED) bis zu 100.000 Betriebsstunden. Das reduziert auch den Reparatur- und Wartungsaufwand signifikant. Die Hersteller moderner LED-Leuchtmittel gewähren darüber hinaus 10 Jahre Garantie auf ihre Produkte.

 

Foto: Bürgermeister Markus Grüner (links) und Ralf Schwarz (Fa. Bayernwerk), mit einem LED-Lampenkopf in der Hand