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Mikrozensus 2024: 50.000 Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen

Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik

Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Die kleine Volkszählung ermittelt im Gegensatz zum Zensus Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bisher haben rund 70.000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Über die Hälfte der Befragten antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Etwa 50.000 Personen werden noch bis Jahresende vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern 120.000 Personen auskunftspflichtig.

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 120 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:
So zeigen die Zahlen wie sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 121/2024/42/A vom 10.05.2024).
Informationen zur Beschäftigungssituation zeigen, wie sich der Anteil an Homeoffice bei Beschäftigten verändert (siehe Pressemitteilung 127/2024/42/1 vom 16.05.2024).
Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

Weitere Informationen zum Mikrozensus erhalten Sie auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter: Mikrozensus (bayern.de)

 

Hinweise:

Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.
Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.
Seit Jahresbeginn sind in etwa 70 000 der insgesamt 120 000 für den Mikrozensus 2024 zu befragenden Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Rund die Hälfte der Befragten beantwortete die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten wählte den Weg der Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet immer seltener Anwendung.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich
die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden: Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben. Im Juni 2024 starteten die Veröffentlichungen der Zensusergebnisse für Bayern mit der Pressekonferenz in Fürth (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm173/index.html). Es folgten weitere Regionalkonferenzen in allen bayerischen Regierungsbezirken (siehe Terminreihe: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm181/index.html)
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit ein Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.

Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ein Erklärvideo zeigt alle Informationen zum Mikrozensus im Videoformat: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

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Weihe des neuen Geschwander Feuerwehrfahrzeuges

Das Patronatsfest in der Geschwander Kirche Mariä Himmelfahrt am 15.08.2024 und die Geschwander Kirchweih bildeten einen würdigen Rahmen für die Weihe des neuen Fahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Geschwand.

Im Anschluss an den Gottesdienst weihte Pfarrer Florian Stark das neu angeschaffte wasserführende Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) der FF Geschwand im Beisein von Vertretern der Kommunal- und Landespolitik, der Kreisbrandinspektion, der Geschwander Bürgerschaft sowie der Fahnenabordnungen der Nachbarwehren aus Affalterthal, Bärnfels, Egloffstein, Kleingesee, Obertrubach, Wichsenstein und Wolfsberg. Stark verband das Patrozinium Marias, die sich ihrer gottgegebenen Aufgabe stellte, mit den Feuerwehrleuten, die sich ebenfalls aktiv in den Dienst an der Allgemeinheit stellten. Er besprengte das Fahrzeug mit Weihwasser und wünschte den Feuerwehrdienstleistenden wenige Einsätze und den Schutz vor Unglück und Schaden.

Bürgermeister Markus Grüner (CSU) erinnerte daran, dass er der Wehr im Jahr 2022 zu deren 125jährigen Gründungsfest symbolisch einen Gutschein zur Anschaffung eines neuen Fahrzeuges übergeben habe, der nun eingelöst worden sei. Grüner warf einen Blick zurück auf den Antrag der drei Geschwander Ratsmitglieder – Adolf Zellmann (CSU), Benjamin Dresel und Benjamin Kirsch (beide ABL) – aus dem Jahr 2021, der die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges zum Gegenstand hatte. Unter Berücksichtigung der Potentiale der Nachbarwehren, des Umstandes, dass die FF Geschwand eine Atemschutzwehr sei und der örtlichen Gegebenheiten beschloss der Gemeinderat, der Empfehlung des Kreisbrandrates zu folgen und ein wasserführendes Fahrzeug zu beschaffen. Die Auftragsvergaben an die Firmen Furtner & Ammer aus Landau a. d. Isar (Fahrgestell und Aufbau), Wolfgang Jahn GmbH aus Wendelstein (Allgemeine Beladung) und Ludwig Feuerschutz GmbH aus Bindlach (Beladung Feuerwehrpumpe, PFPN) erfolgten im Jahr 2022. Im Juli 2024 konnte das Fahrzeug im Gesamtwert von rund 263.000 EUR schließlich ausgeliefert werden. Grüner beglückwünschte die Geschwander Wehr zu ihrem neuen Einsatzfahrzeug und erinnerte an den auch finanziellen Einsatz der Gemeinde Obertrubach, um allen vier gemeindlichen Wehren zeitgemäßes Material zur Verfügung zu stellen.

Der Vorsitzende der Feuerwehr, Martin Zellmann, betonte in seiner Begrüßung das gute Miteinander sowohl innerhalb der Wehr als auch mit den Wehren der Nachbargemeinden und unterstrich den Wert des gemeinsamen konzertierten Einsatzes unter dem Motto „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“.

Der Landtagsabgeordnete Michael Hofmann (CSU) nahm hierauf direkt Bezug und zeigte sich beeindruckt von der intakten ländlichen Vereins- und Dorfgemeinschaft. Insbesondere der Zustand der Feuerwehr sei hierfür ein untrügliches Zeichen, weshalb der Freistaat Bayern auch seinen Teil zur Förderung der Wehren und den damit in Verbindung stehenden örtlichen Strukturen leisten werde. Hierzu stellte Hofmann der Gemeinde und der Wehr staatliche Fördermittel von bis zu rund 60.000 EUR in Aussicht.

Kreisbrandrat Oliver Flake mahnte an, das neue Fahrzeug nicht als Geschenk der Gemeinde an die Wehr zu betrachten, sondern als einen Beitrag zum Brandschutz in der gesamten Region. Er freue sich, so Flake, dass die allermeisten Gemeinden seines Zuständigkeitsbereiches ihre Feuerwehrdienstleistenden durch Investitionen in Fahrzeuge und Ausrüstung bestmöglich unterstützen. Zur dauerhaften Sicherstellung von genügend Personal sei dies ein wesentlicher Beitrag.

Das neue TSF-W mit einem MAN-Fahrgestell, einem Hubraum von 4.580 cm³, einem Leergewicht von über 5,7 Tonnen, einer Leistung von 162 kW und einem Wassertank mit 500 Litern Inhalt wird nun das bisherige TSF aus dem Jahr 1997 ablösen.

 

Foto: Pfarrer Florian Stark (links) und Bürgermeister Markus Grüner (Mitte) vor dem neuen Fahrzeug und den Fahnenabordnungen (Quelle: Bernhard Arnold)

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Pflanzkurse für Streuobstbäume

Pressemitteilung des Landratsamtes Forchheim
Untere Naturschutzbehörde

Ebermannstadt, 20. August 2024

Die Grundlage für ein langes Leben – Pflanzkurse für Streuobstbäume

Im Oktober 2021 hat die Bayerische Staatsregierung zusammen mit zahlreichen Verbänden etwas wirklich Großartiges auf die Beine gestellt: den “Bayerischen Streuobstpakt”! Das Ziel ist klar: Wir wollen den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern erhalten und durch Ersatz- und Neupflanzungen von Hochstamm-Obstbäumen den starken Schwund ausgleichen.

Streuobstbestände sind wahre Schatzkammern der Artenvielfalt! Hier finden sich rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten – ein echtes Naturparadies! Der Landkreis Forchheim ist ein echtes Paradies für alle, die den Obstanbau lieben. Hier gibt es noch so viele wunderschöne Streuobstwiesen, die nur darauf warten, entdeckt zu werden. Leider sind diese Wiesen in Gefahr, aber wir können etwas dagegen tun! Doch leider sind die alten Streuobstbäume vom Aussterben bedroht. Schuld daran sind vor allem das hohe Alter und der schlechte Pflegezustand. Dank einer Rückbesinnung auf die vielen Vorteile, die eine Anlage von unterschiedlichen und robusten Sorten auf stark wachsenden Bäumen mit sich bringt, und attraktiver Fördermöglichkeiten, sieht man auch in der Fränkischen Schweiz wieder viele Neupflanzungen dieser hochstämmigen Streuobstwiesen – ein großartiger Trend, der sich hier gerade entwickelt!

Doch aller Anfang ist schwer – und genau das macht es so aufregend! Es gibt einige wichtige Regeln, die Sie beachten müssen, damit Ihr frisch gepflanzter Hochstamm-Obstbaum einen grandiosen Start für die nächsten 80 bis 150 Jahre hat. Wie binde ich den Baum am besten an? Welcher Verbissschutz ist der richtige für meinen Baum? Wie tief muss das Pflanzloch sein? Und warum genau brauche ich einen Sonnenschutz? Denn Sie wollen ja schließlich, dass Ihr Baum gut anwächst und gedeiht. Deshalb bieten wir Ihnen diesen Herbst einige tolle Pflanzkurse im Landkreis Forchheim an, bei denen Sie alles lernen, was Sie brauchen, um Ihren Baum richtig anzupflanzen. Und das Beste daran ist: Sie können sich jetzt schon anmelden.

Bei Fragen und für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Gabriel (0 91 91 / 86 – 42 19, untere Naturschutzbehörde Forchheim) und Frau Radzik (0 91 91 / 86 – 43 04, Landschaftspflegeverband im Landkreis Forchheim e. V.) gerne zur Verfügung.

 

Veranstaltungsübersicht

Kurs 1
Streuobstbaum-Pflanzkurs
19.10.2024 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Referent Sebastian Heinze
Thema: Obstbaumpflanzung in Theorie und Praxis
Ort wird noch bekanntgegeben
Anmeldung claudia.munker@lra-fo.de
Teilnahme ist kostenlos

oder

Kurs 2
Streuobstbaum-Pflanzkurs 2-teilig
Teil I: Theorie
17.10.2024 von 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Referentin Frauke Gabriel / Organisation: alle oberfränkischen Streuobstberater
Thema: Theoretische Grundlagen bei der Obstbaumpflanzung
Ort: Online
Anmeldung unter https://eveeno.com/streuobstbaum-pflanzkurs
Teilnahme ist kostenlos
+
Teil II: Praxis in Neudorf – Alternative a
25.10.2024, von 14:00 bis 16:00 Uhr
Referentinnen Frauke Gabriel (uNB FO) und Kathrin Radzik (LPV FO)
Thema: Praktische Umsetzung – „Ich pflanze einen Baum“
Ort: Neudorf, Markt Wiesenttal
Anmeldung unter https://eveeno.com/streuobst-pflanzkurs-neudorf
Teilnahme ist kostenlos
oder
Teil II: Praxis bei Gößweinstein – Alternative b
26.10.2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Referentinnen Frauke Gabriel (uNB FO) und Kathrin Radzik (LPV FO)
Thema: Praktische Umsetzung – „Ich pflanze einen Baum“
Ort: Gößweinstein, Nürnberger Kapelle
Anmeldung unter https://eveeno.com/streuobst-pflanzkurs-praxis
Teilnahme ist kostenlos

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Essen auf Rädern

Der Malteser Hilfsdienst prüft derzeit die Aufnahme der Belieferung mit warmen Mittagsgerichten in Egloffstein und den angrenzenden Gemeinden wie etwa in Obertrubach. Als Übergangslösung bieten wir ab dem 26.08.2024 eine wöchentliche Belieferung mit Tiefkühlgerichten zur selbstständigen Erwärmung an. Kundinnen und Kunden müssen dafür nur eine Mikrowelle oder einen Backofen und ausreichend Platz im Gefrierfach für sieben Gerichte zur Verfügung haben.

Informationen zum Speiseplan und weitere Informationen finden Sie unter https://www.malteser.de/standorte/bamberg/menueservice-bamberg.html.

Gerne helfen wir Ihnen bei Interesse auch per Telefon (09 51 / 91 78 01 55) oder E-Mail (menueservice.egloffstein@malteser.org) weiter.

Malteser Hilfsdienst gGmbH
Bezirksgeschäftsstelle Nürnberg
Hafenstraße 49, 90451 Nürnberg
www.malteser-bamberg.de

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„Heimatdialog.Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Bayern

Der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in unserer Heimat Bayern, für eine funktionierende Demokratie und ein respektvolles Miteinander.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat widmet sich daher mit dem „Heimatdialog.Bayern – Zukunftsperspektiven für ein Miteinander in unserer Gesellschaft!“ gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zentralen Fragestellungen zu diesem wichtigen Thema – unter anderem: Was ist in der Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern wichtig für eine bessere Wahrnehmung und ein besseres Verständnis? Wie können wir gesellschaftliche Werte, genauso wie unsere Kultur und bayerische Tradition lebendig halten? Und wie schaffen wir es, mit den Herausforderungen des demografischen Wandels auch in Zukunft eine starke und verbundene Gesellschaft zu bleiben?

Das Kernstück unseres Heimatdialogs sind bayernweit vier regionale Bürgerdialoge vor Ort im Zeitraum von Oktober 2024 bis März 2025, zu denen alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren herzlich eingeladen sind. Eine Dialogveranstaltung findet am 12.11.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr in Bamberg (Harmoniesäle, Schillerplatz 5, 96047 Bamberg) statt. Mit einer Online-Umfrage können die Bürgerinnen und Bürger bis 13.03.2025 auch bequem von zu Hause oder unterwegs unter www.heimatdialog.bayern/umfrage mitmachen. Im Anschluss an die regionalen Bürgerdialoge wird zudem ab dem 14.03.2025 ein Online-Dialog angeboten, in dem weitere Ideen eingebracht sowie vorliegende Ergebnisse diskutiert und bewertet werden können.
Weitere Details finden Sie unter www.heimatdialog.bayern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!