Kategorie Archiv: 2022

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Fränk. Theatersommer am 04.09.2022 – “Zwei wie Bonnie und Clyde”

Zwei wie Bonnie und Clyde
von Tom Müller und Sabine Misiorny

Jenny und Chantal alias Bonnie und Clyde träumen vom großen Geld, von Luxus und einer späteren hohen Rente in der Karibik. Dafür muss aber erst mal eine Bank geknackt werden. Ein Kinderspiel! Wenn die Beifahrerin auf der Flucht wenigstens Straßenkarten lesen könnte und nicht ständig rechts und links verwechselte. Dass sie schließlich in einem ehemaligen Schuhlager landen, ist noch das geringste Übel für die Möchtegern-Gaunerinnen. Trotz umfangreicher Einbruchsproben scheitern auch die nächsten Versuche, ans große Geld zu kommen. Dass schließlich zumindest für Chantal ein Happy End in Sicht ist, verdankt sie natürlich eher dem Zufall als ihrer Intelligenz.

“Zwei wie Bonnie und Clyde” ist wahrlich eine Tour de Force für die Lachmuskeln, ein groteskes Abenteuer, bei dem ein Gag den nächsten jagt und die Lage für das dilettantische Gaunerpärchen immer verzwickter und verrückter wird.

Sonntag, 04.09.2022 um 17.00 Uhr – Altarstein Obertrubach

Eintrittskarten und weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Obertrubach unter Tel. 0 92 45 / 9 88 – 0 und unter www.theatersommer.de

Vorverkauf: 18,- € | Abendkasse: 20,- € | Ermäßigter Eintritt: 15,- €

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Zensus 2022 – Start der Befragungen

Die Befragungen des Zensus 2022 sind gestartet und finden von Mitte Mai bis etwa August 2022 statt:
Der Zensus liefert mit einer Bevölkerungszählung sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung aktuelle Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.
Am Sonntag, den 15.05.2022 war der Stichtag für den Zensus in Deutschland. Das bedeutet, dass sich alle erfragten Angaben in den Haushaltebefragungen auf dieses Datum beziehen und somit vergleichbar sind.

Wie und wieso werden die Haushalte befragt?
Die Befragungen führen offizielle Erhebungsbeauftragte durch. Diese kündigen sich schriftlich an und können sich als Erhebungsbeauftragte des Zensus ausweisen.
Zum einen dient die Haushaltebefragung der Ermittlung der Einwohnerzahl, indem Über- und Untererfassungen festgestellt werden. Zum anderen werden weitere Merkmale abgefragt, die in den bestehenden Registern nicht vorliegen, jedoch für Aussagen über die Zusammensetzung und Struktur der Gesellschaft erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben sind.

Im Zensus besteht Auskunftspflicht:
Alle in der Haushaltsstichprobe enthaltenen Bürgerinnen und Bürger müssen bei den Befragungen des Zensus Auskunft geben. Wer für den Zensus ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Teilnahme gemäß Zensusgesetz 2022 verpflichtet.

Hier finden Sie weitere ausführliche Informationen rund um den Zensus 2022:

www.lra-fo.de/zensus
www.statistik.bayern.de/zensus
www.zensus2022.de

Sie haben noch weitere Fragen oder Unsicherheiten?
Unsere kommunale Erhebungsstelle in Ebermannstadt hilft Ihnen gern weiter.

Erhebungsstelle des Landkreises Forchheim
Altweiherstraße 1
91320 Ebermannstadt
Montag bis Donnerstag 09.00 – 15.00 Uhr, Freitag 09.00 – 13.00 Uhr
(persönliche Termine bitte nur nach telefonischer Vereinbarung)

Tel.:        0 91 91 / 86 – 21 60
E-Mail:   Zensus@Lra-fo.de

 

Das Sonderheft “Zensus 2022” des Bayerischen Landesamtes für Statistik erhalten sie hier.

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Die Gemeinde bietet rund 50 Verwaltungsleistungen online an

Die Gemeinde Obertrubach und die Firma Komuna GmbH bauen ihre langjährige Zusammenarbeit aus und schaffen ein Rathaus-Service-Portal (RSP)

Nicht erst, aber besonders seit der Corona-Pandemie steht die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland im Fokus des Interesses, dabei sind der Bund, die Länder und die Kommunen schon durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen weitgehend auch elektronisch und unter Anbindung an Nutzerkonten über Verwaltungsportale anzubieten. Besondere Bedeutung soll dabei der Anwender- bzw. Bürgerfreundlichkeit zukommen.

Der Freistaat Bayern bietet seinen Gemeinden mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ einen Ansporn, ihren Digitalisierungsaufgaben mit einer üppigen Bezuschussung von bis zu 90 Prozent gerecht zu werden.

Die Gemeinde Obertrubach tat dies nun in Zusammenarbeit mit ihrem langjährigen Softwarepartner, der Firma Komuna GmbH aus dem niederbayerischen Altdorf. Dem von der Komuna formulierten Motto „Mit der Maus ins Rathaus“ folgend, eröffnete Bürgermeister Markus Grüner (CSU) im Mai offiziell das neue Rathaus-Service-Portal (RSP): „Wir freuen uns, die Bürger entlasten zu können, indem sie nicht mehr für jedes Anliegen ins Rathaus kommen müssen“, so Grüner, „sondern unabhängig von Öffnungszeiten so manchen Rathausgang bequem von zu Hause aus erledigen können.“

„Der Digitalisierung kann man sich nirgendwo mehr verschließen, sie wird immer wichtiger. Ein sehr erfreulicher und zukunftsweisender Schritt der Gemeinde Obertrubach“, wie der Landtagsabgeordnete Michael Hofmann (CSU) findet, der das neue System vor Ort getestet hat. Sein Urteil: „Sehr praxisnah, überaus praktikabel, einfach und verständlich aufgebaut.“ Hofmann zeigte sich beeindruckt, wie viele Serviceleistungen schon angeboten werden können.

Gerade die nahtlose Einbindung in die bestehende Rathaussoftware und der Schutz von Daten sind von entscheidender Bedeutung. Deshalb wurde die Lösung zusammen mit der Firma Komuna realisiert, mit der die Gemeinde seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeitet. „Bei über 400 bayerischen Kommunen haben wir das RSP bereits eingerichtet“, so Marco Vogl von der Firma Komuna, „und überall im Freistaat funktioniert es reibungslos und erfreut sich großer Zufriedenheit bei Bürgern und Rathausmitarbeitern.“

Bürgermeister Markus Grüner stellt jedoch auch fest, dass leider noch längst nicht alle Behördengänge per Mausklick erledigt werden könnten. Aufgrund rechtlicher Vorschriften werde es auch künftig noch immer wieder erforderlich sein, persönlich im Rathaus zu erscheinen, zumindest um zu unterschreiben. In solchen Fällen bestehe aber zumindest die Möglichkeit, seine Daten vorab online selbst zu erfassen und die notwendigen Unterlagen vorzubereiten. Nach Prüfung durch den Rathausmitarbeiter können die per Internet übermittelten Daten dann direkt in den Rathaus-PC übernommen werden. Dies verkürzt die tatsächliche Warte- und Bearbeitungszeit in der Verwaltung erheblich. Obertrubach biete jetzt rund 50 Online-Dienste auf der gemeindlichen Homepage unter der Rubrik „Online-Bürgerservices“ an. Dies sei, so Grüner, erst der Anfang. Die Softwareentwicklung schreite weiter voran und die Gemeinde werde alles daran setzen, mit der Entwicklung Schritt zu halten. Bald schon würden weitere Online-Verfahren verfügbar sein.

Foto: Michael Hofmann (sitzend) probiert unter den Augen von Markus Grüner die Online-Bürgerservices (Quelle: Gemeinde Obertrubach)

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Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf zur fünften Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich “Solarpark Neudorf“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 den Entwurf zur fünften Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich “Solarpark Neudorf“ in der Fassung vom 06.04.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Gemeindegebiet von Obertrubach (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken). Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 4,6 ha auf den Flurnummern mit den Teilflächen 644, 644/1, 653, Teilfläche 654, 655, 657, 660, 661 in der Gemarkung Obertrubach. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Planmaterial ersichtlich.

Der Entwurf zur Entwurf zur fünften Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich “Solarpark Neudorf“ in der Fassung vom 06.04.2022 einschließlich der umweltrelevanten Informationen in der Zeit von Montag, den 09.05.2022 bis einschließlich Freitag, den 10.06.2022 im Rathaus Obertrubach während der allgemeinen Dienststunden/Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Berichte und Gutachten

  • Umweltbericht zur  5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich “Solarpark Neudorf“ vom 06.04.2022, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Schutzgut Mensch: keine Blendwirkung, keine Lärmbelastung
  • Schutzgut Boden: Vorkehrungen zum Bodenschutz in Verbindung mit verzinkten Rammprofile für die Modultische, keine Informationen zu Altlasten oder Verdachtsflächen, keine Versiegelung,
  • Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere: Maßnahmen zur Eingrünung – Verwendung autochthoner Gehölze, Pflege innerhalb des Sondergebiets
  • Schutzgut Landschaft: Geeigneter Standort aufgrund Exposition und Lage zwischen Verkehrsstraßen
  • Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch
  • Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Nutzung der Zufahrtswege um die geplante Anlage für den landwirtschaftlichen Verkehr, Beachtung Dränagen

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich.

Obertrubach, den 05.05.2022

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 den Entwurf des vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ in der Fassung vom 06.04.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Gemeindegebiet von Obertrubach (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken). Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 4,6 ha auf den Flurnummern mit den Teilflächen 644, 644/1, 653, Teilfläche 654, 655, 657, 660, 661 in der Gemarkung Obertrubach. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Planmaterial ersichtlich.

Ausgleichsfläche:
Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt ca. 1,2 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.

Der Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ liegt in der Fassung vom 06.04.2022 einschließlich der umweltrelevanten Informationen in der Zeit von Montag, den 09.05.2022 bis einschließlich Freitag, den 10.06.2022 im Rathaus Obertrubach während der allgemeinen Dienststunden/Öffnungszeiten, oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Berichte und Gutachten

  • Umweltbericht zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ vom 06.04.2022, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Schutzgut Mensch: keine Blendwirkung, keine Lärmbelastung
  • Schutzgut Boden: Vorkehrungen zum Bodenschutz in Verbindung mit verzinkten Rammprofile für die Modultische, keine Informationen zu Altlasten oder Verdachtsflächen, keine Versiegelung
  • Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser,
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere: Maßnahmen zur Eingrünung – Verwendung autochthoner Gehölze, Pflege innerhalb des Sondergebiets
  • Schutzgut Landschaft: Geeigneter Standort aufgrund Exposition und Lage zwischen Verkehrsstraßen
  • Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch
  • Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Nutzung der Zufahrtswege um die geplante Anlage für den landwirtschaftlichen Verkehr, Beachtung Dränagen.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 05.05.2022

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister