Kategorie Archiv: 2022

Categories 2022, Aktuelles

Luftrettungsübung im oberen Trubachtal

Die Bergwacht Frankenjura und die deutsche Luftrettung absolvierten am Samstag, den 19.03.2022 eine ganztägige Übung im Oberen Trubachtal zwischen der Burgruine Wolfsberg, dem Zehnerstein und dem Zeltplatz Eichler in Untertrubach. Dabei kam der „Christoph 27“, ein Windenhubschrauber der DRF-Luftrettung, zum Einsatz. Geübt wurden mehrere Rettungsszenarien am Boden und direkt am Fels. Der Bauhof der Gemeinde Obertrubach sorgte für die Absperrung der Rettungsfelsen und der Burgruine. Die Feuerwehren der Gemeinde übernahmen den Brandschutz vor Ort. Trotz durchwachsener Wetterverhältnisse lief die  Veranstaltung ohne Zwischenfälle ab.

(Foto: Sven König, Frankenjura.com)

Categories 2022, Aktuelles

Das Gesundheitsamt Forchheim informiert

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Forchheim möchte alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis bitten, die auf unserer Webseite zur Verfügung gestellten Hilfsmaterialien zur Beantwortung eventuell auftretender Fragen im Hinblick auf Corona selbstständig nutzen.

 

Positiver PCR-Test

Sollten Sie per PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sein, wird dieser Befund automatisch an das Gesundheitsamt übermittelt. Ihnen wird in den darauffolgenden Tagen ein Schreiben per Post von uns zugesandt, das die wichtigsten Informationen bezüglich Ihrer Isolationszeit und den erforderlichen Verhaltensweisen enthält. Vorab können Sie sich bereits auf den einschlägigen Quellen des Landratsamtes Forchheim (www.lra-fo.de/corona) sowie dem Bayerischen Staatministerium für Gesundheit und Pflege (www.stmgp.bayern.de) selbstständig informieren. Für spezifische Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117). In medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112.

 

Verhaltensweisen Kontaktpersonen

Für Verhaltensweisen rund um Kontaktpersonen, lesen Sie sich bitte die Informationen und Flussdiagramme auf unserer Webseite (www.lra-fo.de/corona) genau und sorgfältig durch.

 

Bescheinigung

Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihren Isolationszeitraum für Ihren Arbeitgeber benötigen, erhalten Sie diese nur noch auf Antrag. Die Bescheinigung können Sie ganz unkompliziert online anfordern, indem Sie im digitalen Antragsformular Ihre persönliche Daten und ggf. Ihr negatives Testergebnis zur Entisolierung übermitteln. Dies gilt auch für Infektion mit SARS-Cov2 aus der Vergangenheit, für die Sie entgegen unserer ursprünglichen Mitteilung keine automatische Bescheinigung erhalten haben. Die Bescheinigung wird Ihnen nach Antragstellung auf dem Postweg übermitteln. Die Kernaufgabe des Gesundheitsamtes ist es, den Bevölkerungsschutz aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass individuelle Anfragen nicht beantwortet werden können.

 

Für die kommende turbulente Zeit bitten wir Sie im Eigeninteresse um die nötige Vorsicht und Umsicht zu Ihren Mitmenschen und wünschen Ihnen gute Gesundheit!

 

Forchheim, den 17.03.2022

Pressestelle des Landratsamtes

Categories 2022, Aktuelles

Ukraine-Hilfe Bayern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist überwältigend, wie schnell und großzügig die Menschen in Bayern bereit sind, im Rahmen der Ukrainekrise Hilfe zu leisten. Die Gemeinden, Landratsämter und auch die Bayerische Staatsregierung erreichen täglich Anfragen, wie man helfen kann. Mit welchen Hilfeleistungen Sie am besten unterstützen können, erfahren Sie auf HIER.

Im Namen der Gemeinde Obertrubach danke ich Ihnen für Ihr Engagement!

Ihr

Markus Grüner, Erster Bürgermeister

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Erste Änderung des Bebauungsplanes “Wirtswiese”, Geschwand und Erlass einer Teilaufhebungssatzung

Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Mit der ersten Änderung sollen die bisher festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen reduziert und als Bauflächen festgesetzt werden. Das Plangebiet ist über eine Stichstraße mit Wendeanlage, die bereits umgesetzt wurde, ausreichend erschlossen. Eine Durchbindung nach Norden wird nicht mehr für notwendig erachtet.

Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Eingriffe aufgrund der Festsetzungen der Änderung dieses Bebauungsplanes gelten nach § 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung zulässig bzw. erfolgt.

Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, und es sind bei der Planung keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Außerdem ist eine Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten (Natura 2000: FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete) aufgrund der geplanten Nutzungen und der Lage des Plangebietes nicht zu erwarten.

Der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Geschwand die Flurstücke Nr. 52/3, 52/7, 52/9, 52/17, 52/18, 52/20, 52/21, 52/22, 52/23, 52/24, 52/25, 52/26, 52/27, 52/28, 52/29, 52/30, 52/32 und 52/33 Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca.0,88 ha. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der Vorentwurf der Planung liegt mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Freitag, 04.03.2022 bis einschließlich Mittwoch, 23.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Folgenden:

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Planblatt

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Begründung

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Berichtigung Flächennutzungsplan

BP Wirtswiese, 1. Änderung, Datenschutz

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z. B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach), Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de abgegeben werden.

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch ggf. nur mit eingeschränktem Zugang geöffnet. Es wird gebeten, verstärkt die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme zu nutzen. Um Einsicht in die Planunterlangen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0 92 45 / 9 88 – 0 oder per E-Mail an gemeinde@obertrubach.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 03.03.2022

Gemeinde Obertrubach

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister

 

 

Aufstellung der Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Wirtswiese“, Gemeindeteil Geschwand, hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Teilaufhebungssatzung und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 die Aufstellung einer Teilaufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Wirtswiese“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Wirtswiese“ aus dem Jahr 2018 sah zur Erschließung des Plangebietes eine Verbindung zwischen nördlich verlaufender Kreisstraße FO 21 und der östlich verlaufenden Ortsstraße vor. Aufgrund neuer planerischer Überlegungen für die Entwicklung des Mischgebietes wird der Anschluss in Richtung Norden an die Kreisstraße FO 21 als nicht mehr erforderlich erachtet und wurde daher so auch nicht hergestellt. Die frei werdenden Flächen sollen im Sinne einer flächensparenden Bauweise und Nachverdichtung als Baufläche zur Verfügung stehen. Hierfür erfolgt zum einen eine Änderung des Bebauungsplanes, zum anderen sollen die nördlichen Flächen, die direkt an der FO 21 anliegen, zu diesem Zweck aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes vollständig entlassen werden. Zukünftige Vorhaben werden dort dann wieder gemäß § 34 BauGB beurteilt.

Die Planaufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Teilaufhebungssatzung umfasst die Flurstücke Nr. 52/15 (Teilfläche), 52/19 und 52/31 in der Gemarkung Geschwand, Gemeinde Obertrubach. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt knapp 570 m².

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Der Entwurf der Planung mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 14.03.2022 bis einschließlich Donnerstag, 14.04.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der üblichen Öffnungszeiten  zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im Folgenden:

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Planblatt

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Begründung

BP Wirtswiese, Teilaufhebung, Datenschutz

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach), Telefonnr.: 0 92 45 / 9 88 – 0, E-Mail: gemeinde@obertrubach.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch ggf. nur mit eingeschränktem Zugang geöffnet. Es wird gebeten verstärkt die Möglichkeiten der telefonischen oder digitalen Kontaktaufnahme zu nutzen. Um Einsicht in die Planunterlangen in Papierform im Rathaus zu nehmen, wird um telefonische Terminvereinbarung unter 0 92 45 / 9 88 – 0 oder per E-Mail an gemeinde@Obertrubach.de bzw. vorherige Ankündigung gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obertrubach, den 03.03.2022

Gemeinde Obertrubach

gez. Markus Grüner, Erster Bürgermeister

 

Categories 2022, 2022, Aktuelles, Bekanntmachungen

Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“

Vollzug des Baugesetzbuches, hier: Bekanntmachung über die Aufstellungsbeschlüsse, die Billigungen und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

 

  • 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Neudorf „Solarpark Neudorf“
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“

 

Der Gemeinderat von Obertrubach hat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neudorf“ mit Vorhabens- und Erschließungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.01.2022 die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neudorf“ sowie die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Gemeindegebiet von Obertrubach (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken).

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 4,53 ha auf den Flurnummern 644, 644/1, 653, 655, 654, 655, 657, 660 der Gemarkung Obertrubach. Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

 

Ausgleichsfläche:

Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaik-Freiflächenanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt 1,2 ha interne Ausgleichsflächen/-Maßnahmen festgesetzt.

 

Die Vorentwürfe mit Begründungen und weiteren Anlagen, liegen in der Zeit von Montag, 07.02.2022 bis einschließlich Freitag, 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Obertrubach während der allgemeinen Dienststunden/Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus und sind digital einsehbar (siehe unten).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung unberücksichtigt bleiben können. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus regen wir jedoch eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung an. Wir weisen darauf hin, dass in den oben genannten Räumlichkeiten jederzeit die vorgeschriebenen Hygienevorschriften eingehalten werden.

 

FNP 5. Änderung Entwurf

FNP 5. Änderung Begründung/Umweltbericht

vBP Entwurf

vBP Feldlerche

Blendgutachten

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Obertrubach, den 03.02.2022

 

gez.

Markus Grüner

Erster Bürgermeister